Unsere Beratungsleistungen zum Schallimmissionsschutz beziehen
sich auf die Einwirkungen von Schall durch Industrie und Gewerbe,
Straßen- und Schienenverkehrswegen, Sport- und Freizeitanlagen
sowie Baulärm auf schutzbedürftige Nutzungen wie z.B. Wohnbebauung und Verwaltungsgebäude.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG bzw. Bau-
und Betriebsgenehmigungsverfahren sowie von Bauleitplanverfahren
werden zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden schalltechnische Gutachten erstellt.
Für die Erstellung dieser Gutachten werden die auf die schutzbedürftigen Bereiche einwirkenden Geräuschimmissionen messtechnisch
ermittelt bzw. auf der Grundlage von Berechnungsverfahren aus einschlägigen Normen, Richtlinien und Forschungsberichten computergestützt prognostiziert.
Auf der Grundlage dieser Mess- und Berechnungsergebnisse werden
die zur Einhaltung der vorgegebenen Schutzansprüche erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen wie z.B. schalldämmende Außenbauteile
von Industriegebäuden, schalltechnische Vorgaben zu Geräuschabstrahlungen technischer Anlagen, Schallschirme oder Schallschutzfenster ausgearbeitet und detailliert beschrieben.
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