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Die Geräuscheinwirkungen durch Industrie- und Gewerbebetriebe
sind insbesondere im Rahmen von Genehmigungsverfahren sowie
bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu ermitteln und auf der
Grundlage gesetzlicher Vorgaben (Technische Anleitung zum Schutz
gegen Lärm - TA Lärm/ DIN 18005) zu beurteilen.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Gewerbe- und Industriebetriebe werden zum Nachweis der Einhaltung der Schutzansprüche
für schutzbedürftige Nutzungen die Geräuschimmissionen der erarbeiteten Planungskonzepte von Anlagen meßtechnisch und
rechnerisch ermittelt und in Absprache mit den Planern optimiert.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist die schalltechnische
Verträglichkeit zwischen geplanten oder vorhandenen Gewerbebetrieben und Wohngebieten sicherzustellen. Bei geplanten Gewerbegebieten kann zur Sicherstellung des Schallimmissionsschutzes das
städteplanerische Werkzeug der "Geräuschkontingentierung - DIN (E) 45691 ", d.h. Verteilung der insgesamt zulässigen Geräuschabstrahlung auf die einzelnen Teilflächen des Gewerbegebietes angewandt
werden. Unsere Leistungen diesbezüglich umfassen die Ausarbeitung
einer optimierten Emissionskontingentierung, Beratung bei der Formulierung der textlichen Festsetzungen sowie die Überprüfung der jeweiligen Anforderungen bei der Realisierung der Bauvorhaben.
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